1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend “Bedingungen“), die Bestandteil sämtlicher Verträge sind, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend “Besteller“) über unsere Lieferungen schließen.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch dann nicht, wenn wir die Lieferung/Leistung an den Besteller in deren Kenntnis vorbehaltlos ausführen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
1.4 Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Bestellern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), oder gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ver- einbart ist oder unsere Angebote eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag/eine Bestellung schriftlich bestätigen oder die Lieferung/Leistung auf vorherige Bestellung ohne gesonderte Bestätigung ausführen.
3.1 Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Lieferumfang.
3.2 Unsere Preise verstehen sich, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, in Euro zuzüglich der bei Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Bei Ersatzteilsendungen berechnen wir die Verpackungs- und Versandkosten gesondert; für Aufträge, die unter dem von uns jeweils festgelegten Mindestbestellwert oder der Mindestbestellmenge liegen, zusätzlich auch die Bearbeitungskosten. Durch Sonderwünsche hinsichtlich der Versandart (wie z.B. Expresstransport) bedingte Mehrkosten trägt der Besteller. Dies gilt nicht im Hinblick auf Mängelansprüche des Bestellers gemäß Ziffer 6.
3.4 Bis zur Lieferung behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend angemessen zu ändern, wenn einen Monat nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen (z.B. Änderung der Abgabenlast, Materialpreiserhöhungen) eintreten.
3.5 Unsere Rechnungen sind, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung
nichts anderes ergibt, ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Wir sind berechtigt, sofortige Zahlungen unserer Rechnungen zu verlangen, wenn uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird.
3.6 Bei Warenrücksendungen an uns erstatten wir den vom Besteller für die betreffende Ware an uns gezahlten Preis – vorbehaltlich Regelung in Ziffer 6 der Bedingungen – nur, wenn und soweit die Rücksendung zuvor mit uns vereinbart worden ist und die Ware sich in einem uneingeschränkt wiederverkaufsfähigen Zustand (Rücksendung in der Original-Verpackung, ohne Preisauszeichnung etc.) befindet.
3.7 Gegen unsere Ansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufgerechnet werden; entsprechendes gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4.1 Im Fall eines Versendungskaufs ist Gefahrübergang auf den Besteller der Beginn des
Verladevorgangs. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Besteller liegen, erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft, Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller.
4.2 Unabhängig von vorstehenden Regelungen in Ziffer 4.1 schließen wir auf eigene Kosten eine Transportversicherung für den Liefergegenstand bis zum ersten Bestimmungsort im Inland ab.
4.3 Leihverpackungen (z.B. Mehrwegverpackungen) hat der Besteller auf eigene Kosten unverzüglich an uns zurückgegeben. Für Leihverpackungen wird ein Pfand berechnet und nach Rückgabe gutgeschrieben. Sonstige Transport- und alle sonstigen Verpackungen im Sinne der Verpackungsordnung – Paletten ausgenommen – nehmen wir nicht zurück. Diese Verpackungen entsorgt der Besteller auf eigene Kosten.
4.4 Zur Sicherstellung von Regressansprüchen gegen den Frachtführer hat der Besteller/ Empfänger den Liefergegenstand bei Erhalt sofort auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Fehlmengen zu überprüfen und, soweit festgestellt, mit Schadensursache und -umfang auf dem Frachtbrief zu vermerken. Der Zusteller des Frachtführers soll den vom Besteller festgestellten Sachverhalt durch seine Unterschrift bestätigen.
4.5 Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Fehlmengen hat der Besteller dem Frachtführer unter Angabe von Schadensursache und Umfang binnen 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich, möglichst per Telefax, anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
5.1 Von uns genannte Lieferfristen und -termine sind, soweit nicht verbindlich schriftlich von uns zugesagt – unverbindlich. Im Fall eines Versendungskaufs bestimmt sich die Einhaltung der Lieferfristen und -termine nach dem Zeitpunkt des jeweiligen Gefahrübergangs. Der Beginn einer verbindlichen Lieferfrist setzt die vorherige Abklärung aller organisatorischen und technischen Fragen und den Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung voraus.
5.2 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. In Fällen höherer Gewalt und ähnlicher Ereignisse, die uns eine Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt berechtigt; bei Hindernissen vorübergehender Art verlängern/verschieben sich die Lieferfristen/-termine entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, soweit ihm die Abnahme der Lieferung oder Leistung infolge der Verzögerung nicht zuzumuten ist. Wir werden den Besteller vom Eintritt solcher Ereignisse, soweit möglich, unverzüglich schriftlich unterrichten.
5.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
5.4 Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen des Liefergegenstandes bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese dem Besteller unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
6.1 Mängelrechte des Bestellers verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Die Nacherfüllung durch uns stellt kein Anerkenntnis der Mängelansprüche des Bestellers dar. Etwaige Ansprüche wegen Mängeln an Ersatzlieferungen und/oder Nachbesserungsarbeiten verjähren nach Ablauf von sechs Monaten ab Ablieferung der Ersatzsache oder Beendigung der Nachbesserungsarbeiten, frühestens jedoch mit Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln des Leistungsgegenstandes. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie gelten anstelle der Regelung in Sätzen 1 und 2 die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Die Vorschrift des § 479 BGB bleibt von vorstehenden Sätzen 1 und 2 unberührt.
6.2 Wegen eines vom Besteller geltend gemachten Mangels leisten wir – nach unserer Wahl – Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung des mangelbehafteten Liefergegenstandes, sofern die Mangelursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Soweit beide Arten der Nacherfüllung (Nachbesserung und Nachlieferung) für den Besteller unzumutbar sind oder die gewählte Nacherfüllung fehlschlägt oder von uns nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert wird, kann der Besteller –unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten; bei mehreren Liefergegenständen jedoch nur in Bezug auf den mangelbehafteten, es sei denn, die Liefergegenstände sind als Einheit verkauf oder erstellt worden.
Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag und der Schadensersatzanspruch nach § 281 BGB stehen dem Besteller nicht zu bei Geltendmachung eines Mangels, der nur erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die Brauchbarkeit des Liefergegenstandes nur unerheblich beeinträchtigt. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so hat er uns gemäß § 346 BGB Wertersatz für die seit Gefahrübergang gezogenen Nutzungen zu leisten.
6.3 Die Sachmängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Ablieferung anzuzeigen. Mängel, die auch im Rahmen dieser Untersuchung nicht erkennbar sind und sich später zeigen, hat der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
6.4 Sachmängelansprüche des Bestellers bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßen Gebrauchs, unsachgemäßer Lagerung oder Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage- oder Bedienungsanweisung entstehen. Gleiches gilt für Eingriffe in den oder sonstige Manipulationen an dem Liefergegenstand, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der von ihm geltend gemachte Mangel dadurch nicht verursacht wurde. Die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt der Besteller.
6.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferadresse verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.6 Für etwaige Ansprüche auf Schadensersatz gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.1 Wir übernehmen keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, wir haben im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie und/oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko übernommen.
7.2 Unsere Haftung für vom Kunden geltend gemachte Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist jeweils beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), auf deren Erfüllung der Kunden vertrauen konnte, leicht fahrlässig herbeigeführt haben. Darüber hinaus besteht bei leicht fahrlässigen Verletzungen der Kardinalpflichten Anspruch auf Ersatz des so genannten mittelbaren bzw. Mangelfolgeschadens nur, soweit dieser bei Vertragsschluss von uns vorhersehbar war bzw. bei der Zusicherung ins Auge gefasst war.
7.3 Bei Verletzung nicht vertragswesentlicher Verpflichtungen infolge einfacher Fahrlässigkeit, auch im Falle unerlaubter Handlungen, ist unsere Haftung ausgeschlossen; dies
gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.4 Die vorstehend in dieser Ziffer 7 genannten Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten außerdem nicht für Schadensersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien oder Beschaffungsrisiken sowie wegen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Das Recht des Bestellers, sich im Falle einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.
7.5 Soweit unsere Haftung vorstehend in Ziffern 7.1 und 7.5 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.1 Die gelieferten Gegenstände (Vorbehaltsware) bleiben bis zum Ausgleich aller uns gegen den Besteller jetzt und zukünftig zustehenden Forderungen unser Eigentum.
8.2 Der Besteller ist zur Verfügung über die Vorbehaltsware nur befugt bei Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und wenn sichergestellt ist, dass die daraus entstehenden Forderungen auf uns übergehen.
8.3 Die dem Besteller aus der Veräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt er hiermit als Sicherheit an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Nach Rücktritt vom Vertrag sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, die Sicherungsabtretung offen zu legen und die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen zur Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Besteller zu verwerten. Der Besteller gewährt uns hierzu Zugang zu der Vorbehaltsware.
8.4 Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere diese erforderlichenfalls auf eigene Kosten warten zu lassen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen (z.B. Pfändungen) hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
8.5 Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947, 948 BGB), so gehen die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Bestellers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Faktura-Endbetrages der Vorbehaltsware zu der Summe der Faktura-Endbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über.
9.1 Vorbehaltlich der Regelung unter Ziffer 9.2 werden wir, soweit wir zur Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Elektro- und Elektronikergerätegesetz („ElektroG“) verpflichtet sind, auf Wunsch des Bestellers gegen Erstattung der dabei angefallenen Kosten seitens des Bestellers die von uns hergestellten und nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte vom Besteller zurücknehmen und deren Entsorgung organisieren.
Im Falle des Weiterverkaufs verpflichtet sich der Besteller, Elektro- und Elektronikgeräte vom Nutzer zurückzunehmen. Auf Wunsch des Bestellers organisieren wir wiederum gegen Erstattung der dabei anfallenden Kosten durch den Besteller die Entsorgung dieser Elektro- und Elektronikgeräte. Für den Fall, dass der Nutzer trotz dieser Regelung die Elektro- und Elektronikgeräte zur Entsorgung direkt zu uns bringen sollte, wird der Besteller uns die dabei anfallenden Kosten erstatten.
9.2 Abweichend von den Regelungen unter Ziffer 9.1 werden wir, soweit wir zur Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß ElektroG verpflichtet sind, für die Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden, entsprechend den Bestimmungen des ElektroG sorgen.
Der Besteller erkennt an, dass wir Daten, die wir über ihn im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten, elektronisch verarbeiten, speichern und mit uns verbundenen Unternehmen zugänglich machen dürfen. Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten - erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
11.1 Erfüllungsort und, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, auch Gerichtsstand ist Kleve.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einbeziehung des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch dann, wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat oder wenn die Bestellung aus dem Ausland erfolgt. INCOTERMS gelten, wenn vereinbart, in der gültigen Fassung.
11.3 Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.